Das Strahlenschutzgesetz fordert nach § 14 bei Untersuchungen mit ionisierender Strahlung, die mit einer erheblichen Exposition der untersuchten Person verbunden sein kann, die Hinzuziehung eines Medizinphysik-Experten. Hiervon ist insbesondere die Computertomographie betroffen. Wir stellen die Hinzuziehung eines Medizinphysik-Experten mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz sicher.
|