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Medizinphysik-Experte > Röntgendiagnostik
Das Strahlenschutzgesetz fordert nach § 14 bei Untersuchungen mit ionisierender Strahlung, die mit einer erheblichen Exposition der untersuchten Person verbunden sein kann, die Hinzuziehung eines Medizinphysik-Experten. Hiervon ist insbesondere die Computertomographie betroffen. Wir stellen die Hinzuziehung eines Medizinphysik-Experten mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz sicher.

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28.März 2024
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