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Hautkrebs durch ionisierende Strahlung
Schäden nicht nur durch UV-Strahlung, sondern auch durch ionisierende Strahlung?
Im Rahmen einer Literaturrecherche hat die Strahlenschutzkommission (SSK) untersucht, ob ionisiernde Strahlung ein Risiko für Hautkrebs darstellt. Man ging bisher davon aus, dass Hautkrebs hauptsächlich auf die Exposition durch UV-Strahlung zurückzuführen ist. Fraglich ist weiterhin, ob Subtypen des Hautkrebses auch durch ionisierende Strahlung verursacht werden können. Allerdings stammen viele der Modelle und Risikoschätzungen für Hautkrebs durch ionisierende Strahlung aus den 1990er Jahren oder noch davor. Die SSK hat aus 28 Publikation aus dem Zeitraum 1990 bis 2021 identifiziert, die als relevant und ausreichend belastbar eingestuft werden. Die bisherige Einschätzung, dass weder das Maligne Melanom noch das Plattenepithelkarzinom durch ionisierende Strahlung verursacht werden können, wird auch durch neuere Studien bestätigt. Aussagen zum strahleninduzierten Hautkrebsrisiko beziehen sich daher ausschließlich auf das Basalzellkarzinom. Im Gegensatz zu den bisherigen Annahmen und Modellen können sich Risikoschätzungen zum Hautkrebs, ebenso wie für die meisten anderen Krebsarten, auf neuere Auswertungen der Studien zu den japanischen Atombombenüberlebenden (Life Span Study, LSS) stützen. Je nach Wahl des Modells (Schwellendosis oder lineare Dosis-Wirkungsbeziehung ohne Schwelle) ergeben sich für das Basalzellkarzinom deutlich unterschiedliche Risikobeiträge. Die Wahl und die Kombination der Modelle und Parameter zur Berechnung des im Strahlenschutz verwendeten Schadensmaßes (Detriment) haben einen gravierenden Einfluss auf die Einschätzung, ob oder in welcher Höhe Hautkrebs einen Beitrag zum Strahlenrisiko liefert. Es gibt Hinweise darauf, dass es im Dosisbereich unterhalb von 0,5 Gy keine Risikoerhöhung für Hautkrebs gibt. Dies würde bedeuten, dass Hautkrebs aus der Liste der strahleninduzierbaren Krebsarten herausfallen könnte. Die SSK weist darauf hin, dass es sich nicht um eine abschließende Bewertung handelt. Die Stellungnahme kann auf der Webseite der SSK heruntergeladen werden www.ssk.de .

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