Das Strahlenschutzgesetz fordert nach § 14, dass bei Untersuchungen mit radioaktiven Stoffen ein Medizinphysik-Experte zur Mitarbeit hinzugezogen werden kann. Wir stellen die Hinzuziehung eines Medizinphysik-Experten mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz sicher.
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